
Die Regeln für den Velo-verkehr sind bekannt. Lichtsignale gelten auch für Velos und – sofern nicht anders signalisiert – gilt dies auch für Fahrverbote. Auf dem Trottoir ist das Velofahren verboten. Radstreifen sind, wo vorhanden, zu nutzen.
Die Realität sieht leider anders aus. Im teils dichten Stossverkehr wird mit dem Velo aufs Trottoir ausgewichen, wo es zu Konflikten mit Fussgängern und zu Unfällen kommt. Doch warum müssen sich Personen auf ihren Velos unbedingt auf der St. Gallerstrasse durchkämpfen? Gerade in Gossau bieten sich tolle Alternativrouten für die Fahrt mit dem Velo an. Da kommt man ungefährdet zum Ziel.
Die Stadtpolizistinnen und -polizisten werden diesen Sommer vermehrt präsent sein und die Velofahrer*innen auf das richtige Verhalten aufmerksam machen. Sollte nach einiger Zeit auffallen, dass trotzdem noch auf dem Trottoir gefahren wird oder Lichtsignale unbeachtet bleiben, wird leider auch der Bussenblock zum Einsatz kommen müssen.
Die Kantonspolizei St. Gallen rät vor allem Eltern dringend, ihren Kindern die genannten -Alternativrouten zu zeigen. Ab dem 1. Januar 2021 dürfen Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo zwar auf dem Trottoir fahren, doch auch dann ist eine Strecke mit weniger Verkehr sicher die bessere Wahl.